Klartext durch die Brille des Gießener Hotels Altes Eishaus
Die Bundesregierung ermäßigte mit Beschluss des Bundesrates die Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben von 19% auf 7%. 19 von 27 Staaten der europäischen Union haben den ermäßigten Steuersatz auf Beherbergungskosten. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Mehrzahl der anderen Regierungen der EU diese Regelung so völlig grundlos getroffen haben.
Das ist doch sicher der Schritt zum Porsche für die Pächterin des Alten Eishauses. Weit gefehlt, der Lastesel des Hotel und Pfannkuchenhauses ist weiterhin ein Fairway FX 4 Londontaxi Bj 93 und er wird es auch noch die nächsten Jahre bleiben. Vielmehr wurden 2009 massive Investitionen im Hinblick auf den ermäßigten Satz der Mehrwertsteuer getätigt und dann zitterten die Verantwortlichen bis zum 18. Dezember, ob die lang erhoffte und notwendige Steuererleichterung denn nun auch kommt.
Neben einer kompletten Sanierung aller Hotelzimmer und der Flure gestaltete die Inhaberin die Gaststätte attraktiver und gemütlicher und schaffte eine Pfannkuchenbackmaschine an, die auch Spitzenlasten verträgt. Dazu wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 50.000 € fällig. Ganz schön viel Holz für einen Übernachtungspreis im Doppelzimmer von 33 € pro Person und Nacht.
Die Masse der Übernachtungsgäste mit etwa 85% Anteil sind Reisende aus dem preisbewussten Bau- und Geschäftsbereich. Diese Gäste gaben die Mehrwertsteuer über ihren Arbeitgeber schon immer an den Staat weiter.
Massiv investierte das Pfannkuchenhaus in Top-Köche, die mittlerweile aus ganz Deutschland anreisen, um immer wieder für ein oder zwei Wochen auf Honorarbasis im Pfannkuchenhaus zu kochen. Das Frühstück zählt weiterhin zur gastronomischen Leistung und wird weiter mit 19 % besteuert. Ebenso alle sonstigen Leistungen, die das in das Hotel integrierte Pfannkuchenhaus erbringt. Ausführungsbestimmungen der Finanzämter zur getrennten Besteuerung der unterschiedlichen Leistungen fehlen und sind vor März 2010 auch nicht zu erwarten. Also ganz klar, alles wird im Bereich der Steuer ganz sicher nicht leichter!
Letztendlich ist der Übernachtungsgast im Alten Eishaus König und wird von der Mehrwertsteuersenkung partizipieren. Neben einer grundsätzlichen Preisherabsetzung für die Übernachtung von 68 € auf 66 € pro Nacht wird die Inhaberin des Alten Eishauses bei Gästen, die ein Zimmer länger als eine Nacht mieten, den Spielraum für weitere Preisnachlässe nutzen.